· Fachbeitrag · Privatliquidation
GOZ-Nummern im Visier, Teil 11: Nrn. 5170, 5180, 5190
| Nachfolgend durchleuchten wir im Rahmen unserer Beitragsserie die Abrechnung der GOZ-Nrn. 5170, 5180 und 5190 und zeigen auf, wie Honorarverluste vermieden werden können. |
Leistungslegenden und Honorierung
Die Leistungslegenden und das Honorar beim 1,0-, 2,3- und 3,5-fachen Satz:
GOZ-Nr. | Leistungslegende | Honorar 1,0-fach | Honorar 2,3-fach | Honorar 3,5-fach |
5170 | Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage | 14,06 | 32,34 | 49,21 |
5180 | Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel | 25,31 | 58,21 | 88,58 |
5190 | Funktionelle Abformung des Unterkiefers mit individuellem Löffel | 30,37 | 69,85 | 106,30 |
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