· Fachbeitrag · Privatliquidation
GOZ-Nummern im Visier, Teil 8: Honorarverlust bei den Nrn. 4020 und 4025 vermeiden
| Der achte Teil unserer Beitragsserie befasst sich mit den GOZ-Nrn. 4020 (Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen, gegebenenfalls einschließlich Taschenspülungen, je Sitzung) und 4025 (Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn). |
Die Honorierung der beiden Gebührenziffern stellt sich wie folgt dar:
GOZ-Nr. 4020 | GOZ-Nr. 4025 | ||||
Faktor 1,0 | Faktor 2,3 | Faktor 3,5 | Faktor 1,0 | Faktor 2,3 | Faktor 3,5 |
2,53 Euro | 5,82 Euro | 8,86 Euro | 0,84 Euro | 1,94 Euro | 2,95 Euro |
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