· Fachbeitrag · Professionelle Zahnreinigung
Die neue Abrechnung der Professionellen Zahnreinigung (PZR) - Fragen und Antworten
| Die GOZ enthält seit dem 1. Januar 2012 erstmals eine Abrechnungsgebühr (Nr. 1040) für die PZR. Gerade weil die Position völlig neu ist, ist die Anwendung noch mit vielen Unsicherheiten und Auslegungsschwierigkeiten verbunden. Zudem drohen erhebliche Honorarverluste, wenn die Gebühr nichtkorrekt abgerechnet wird. Auf Grundlage der häufigsten Fragen unserer Leser wird die Abrechnung der PZR nach der neuen GOZ erläutert. |
Neue GOZ schafft Klarheit für den Abrechnungsweg
Die Abrechnung der PZR war in der alten GOZ 1988 nicht beschrieben. Die bisher praktizierten Abrechnungsvarianten reichten von einer unmittelbaren Anwendung verschiedener GOZ-Ziffern über die Analogabrechnung bis hin zur Pauschalabrechnung. Entsprechend viele Schwierigkeiten gab es bei der Kostenerstattung. Mit der neuen GOZ sind zumindest die Unklarheiten hinsichtlich des korrekten Abrechnungsweges beseitigt, da es mit der GOZ-Nr. 1040 nunmehr eine eigene Gebührenposition gibt:
GOZ-Nr. | Leistungsbeschreibung | Faktor 1,0 | Faktor 2,3 | Faktor 3,5 |
1040 | Professionelle Zahnreinigung | 1,57 Euro | 3,62 Euro | 5,51 Euro |
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