· Fachbeitrag · Vorbeugung
Die Abrechnung der Bio-Prophylaxe
von Dipl.-Kauffrau Birthe Gerlach, ZFA, ZMV, abrechnungslotsin.de
| Ganzheitliche Prophylaxekonzepte finden in immer mehr Praxen Anwendung. Bei der Einführung und auch im späteren Verlauf bei Anpassungen stellt sich die Frage, wie das neue oder veränderte Konzept in ein stimmiges Abrechnungskonzept verwandelt werden kann. |
Profitable Abrechnung von ganzheitlichen Behandlungen
Die PZR und viele Begleitleistungen finden sich in der GOZ wieder. Mit dem Kassenpatienten wird eine Privatbehandlung nach § 8 Abs. 7 BMV-Z vereinbart. Das Zielleistungsprinzip beschreibt, dass eine Leistung, die Bestandteil einer Gebührenposition ist, aber in einer besonders neuartigen Art und Weise erbracht wird, nicht zusätzlich berechnet werden kann. Die biologische oder ganzheitliche Behandlung kann also nicht zusätzlich berechnet werden, wenn sie als Leistung in der GOZ verankert ist. Dennoch gibt es viele Möglichkeiten für die profitable Abrechnung.
Ganzheitliche Anamnese, Diagnostik und Beratung
Ganzheitliche Anamnese, Diagnostik und Beratung werden häufig sehr zeitintensiv erbracht, da eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt wird. Dieser überdurchschnittliche Aufwand sollte sich im gesteigerten Faktor der Leistungen widerspiegeln. In der Begründung können Sie auf die ausführliche Anamnese und Beratung sowie die Einbeziehung interdisziplinärer Befunde eingehen. Folgende Leistungen sind im Rahmen eines ganzheitlichen Prophylaxekonzeptes möglich:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig