16.12.2020 · Fachbeitrag · Reparaturen
Wiedereingliederung eines wiederhergestellten Inlays – wie abrechnen?
| Frage: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zu Wiedereingliederungen nach den Nrn. 2310 und 2320 GOZ gelesen (PA 06/2020, Seite 10). Wäre demnach auch die Wiedereingliederung eines wiederhergestellten Inlays nach Nr. 2320 GOZ berechnungsfähig?“ |
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