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  • · Fachbeitrag · Schienenbehandlung

    Die korrekte Abrechnung einer Behandlung mit permanenter Funktionsschiene

    | Herausnehmbare Schienen aus Kunststoff nach dem DIR-System dienen der Behebung von Dysfunktionen bzw. der Korrektur von Fehlstellungen des Unterkiefers - zum Beispiel Fehlbiss - und der damit verbundenen Beschwerden (Kiefergelenkbeschwerden, Nackenverspannungen, Rückenschmerzen).Diese Beschwerden können vielfältige Gründe haben, jedoch spielen Position und Funktion des Kiefers sowie die Okklusion eine wesentliche Rolle. Wenn Funktionsstörungen im Kausystem diagnostiziert werden, spricht man von einer CMD (Craniomaniduläre Dysfunktion). Dies kann Beschwerden wie Schlafstörungen, Knirschen, Ohrgeräusche, Wirbelsäulenbeschwerden und andere hervorrufen. PA zeigt die Abrechnung der erbrachten Leistungen auf.  |

    Die Vorgehensweise

    Eine gezielte und eingehende Diagnostik ist hier von größter Bedeutung. An erster Stelle steht eine umfangreiche Funktionsanalyse zur Feststellung von Funktionsstörungen im Kausystem sowie der Ist- und Soll-Situation. Begonnen wird mit einer detaillierten Anamnese, einer umfassenden Befundaufnahme und einem individuell auszufüllendem Fragebogen.

     

    Erst wenn sich hieraus eine Funktionsstörung erkennen lässt, wird der Check vertieft. Es folgt eine elektronische Vermessung, anhand der die optimale Bisslage ermittelt wird. Der Patient beisst hierzu auf spezielle Sensoren. Daraufhin werden die digitalen Daten anschließend mit einer speziellen Software auf dem Bildschirm dargestellt und zur Diagnose herangezogen. Diese digitalen Messungen sind viel genauer als Bissnahmen „von Hand“, denn es erfolgt eine exakte Vermessung des gesamten Kauapparats.

     

    Bei der Diagnosemessung kann man beispielsweise Non-Okklusionen und eventuelle Verspannungen der Kaumuskulatur deutlich sehen. Diese Analyse ist für den Patienten absolut schmerzfrei, strahlungsfrei und von kurzer Dauer. Konventionelle Abformungen und Bissfixierungen sind jedoch zur Herstellung der Schiene ebenfalls notwendig.

     

    Um eine Funktionsstörung zu beheben, werden diese Bisskorrekturschienen in der Regel über Monate - mindestens jedoch zwölf Wochen lang - 24 Stunden am Tag getragen. Die Okklusion der Funktionsschiene wird im Seitenzahnbereich so eingestellt, dass der „falsche Biss“ verlernt wird und sich die Kaumuskulatur entspannen kann. Im Frontzahnbereich sind die Schienen lediglich mit einem palatinalen gegossenen Bügel versehen. Um eine dauerhafte Beschwerdefreiheit zu erzielen, sind anschließend regelmäßige Kontrollen durch den Zahnarzt notwendig. Die erste Kontrolle findet nach etwa 14 Tagen statt, die zweite und dritte nach jeweils einem Monat. Um den Behandlungserfolg und die damit verbundenen Veränderungen der Bisslage festhalten zu können, sind in jeder Kontrollsitzung erneute Vermessungen nötig.

    Die Abrechnung

    Die Behandlung erstreckt sich demzufolge über einen längeren Zeitraum. Sowohl die Analytik als auch die darauf folgenden Behandlungsschritte können nach § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden, da diese Leistungen in der Form nicht in der GOZ enthalten sind und als selbstständige Leistungen anzusehen sind.

     

    Bei genauem Hinsehen ist zu erkennen, dass die Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 8000 nicht für die digitale Analysetechnik zutrifft. Dem GOZ-Kommentar der BZÄK ist zur Nr. 8000 folgendes zu entnehmen: „Andere weiterführende Untersuchungen, zum Beispiel die manuelle Strukturanalyse sowie Tests zur Aufdeckung orthopädischer und psychosomatischer Co-Faktoren, sind nicht Bestandteil dieser Leistung.“ Für die „klassische“ klinische Funktionsanalyse kann jedoch vorab die Nr. 8000 herangezogen werden.

     

    Die Nr. 8010 entspricht ebenfalls nicht der erbrachten Leistung, so dass auch hier die Bundeszahnärztekammer in ihrem Kommentar folgendes sagt: „Die dreidimensionale Vermessung der Kiefer- oder Kondylenposition ist nicht Bestandteil der Leistung und kann entweder nach § 6 Abs. 1 oder als zahntechnische Leistung berechnet werden.“

     

    Das folgende Beispiel dient als Leitfaden zur Abrechnung der Behandlung.

     

    • Funktionsanalyse
    GOZ
    GOÄ
    BEB
    Leistungstext

    Ä1

    Beratung

    Ä6

    Vollständige Untersuchung eines Organs

    8000

    Klinische Funktionsanalyse einschließlich 
Dokumentation

    Ä5004

    Panoramaschichtaufnahme

    0040

    Aufstellung eines Heil- und Kostenplans

    0060

    Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissregistrierung

    0732

    Abdruckdesinfektion (laut GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer)

    § 6 Abs. 1 GOZ

    Elektronische Bewegungsanalyse zur Feststellung von craniomandibulären Dysfunktionen gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend …

    8035

    Kinematische Scharnierachsenbestimmung mittels elektronischer Aufzeichnung

    8065

    Registrieren von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung

    8080

    Diagnostische Maßnahmen an Modellen im Artikulator einschließlich subtraktiver oder additiver Korrekturen, Befundauswertung und Behandlungsplanung

    6190

    Beratendes, belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen

    0001

    Modelle

    0405

    Modellmontage

    1115

    Registrierplatte und Stift aus Basen

    0521

    Auswerten eines Registrats

    Material

    Abformmaterial, Registrierplatte, Stifte

     

     

    • Funktionsschiene
    GOZ
    GOÄ
    BEB
    Leistungstext

    6190

    Beratendes, belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen

    Ä6

    Vollständige Untersuchung eines Organs

    8100 ggf

    Systematische subtraktive Maßnahmen

    § 6 Abs. 1 GOZ

    Eingliederung einer permanenten Funktionsschiene zur Behebung von craniomandibulären Dysfunktionen gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend …

    0001

    Modelle

    0405

    Modellmontage

    0521

    Einstellen nach Registrat

    xy

    Funktionsschiene

    xy

    Gegossener Bügel

     

     

    • Recall-Sitzung
    GOZ.
    Leistungstext

    6190

    Beratendes, belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen

    7040

    Kontrolle eines Aufbissbehelfs

    § 6 Abs. 1 GOZ

    Digitale Vermessung der Bisslage zur Feststellung von craniomandibulären Dysfunktionen gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend …

    7050 ggf

    Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche: subtraktive Maßnahmen

    7060 ggf

    Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche: additive Maßnahmen

     

     

    Welche GOZ-Nummer für eine Analogziffer herangezogen werden kann, muss praxisindividuell ermittelt werden. So könnte beispielsweise eine Analogziffer für die Analyse, eine Ziffer für die Funktionsschiene selbst und jeweils eine Analogziffer für die Kontrollsitzungen angesetzt werden. Auch die Laborpositionen müssen teilweise individuell ermittelt und neu angelegt werden, da nicht alle erbrachten Leistungen in der BEB-Liste enthalten sind.

     

    Die Aufzählung der Laborpositionen ist nicht abschließend; hier müssen teilweise Positionen individuell ermittelt und neu angelegt werden.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 12 | ID 42269177