· Fachbeitrag · Sofortversorgung
Provisorische Sofortversorgungen bei Zahnverlust im Frontzahnbereich
von Jasmin Klecker, AbrechnungsArt GbR, Hessigheim, abrechnungsart.de
| Die klassische provisorische Versorgung ist die Interimsprothese. Eine ästhetische und schnell zu fertigende Alternative ist das Einkleben des natürlichen Zahnes oder eines Prothesenzahns. Sie kommt vor allem zum Einsatz bei unfallbedingten Zahnverlusten, Extraktionen aufgrund isolierter parodontaler Defekte oder massiven Zahnhartsubstanzverlusten. Auch nach Sofortimplantationen kann ein solches Provisorium indiziert sein. Vorzüge sind insbesondere der geringe Zeit- und Kostenaufwand im Vergleich zur herkömmlichen Versorgung. |
Kostengünstige Zwischenlösung
Die provisorische Sofortversorgung wird wie eine langzeitprovisorische (LZP-) Marylandbrücke adhäsiv an den Nachbarzähnen befestigt. Allerdings werden die Flügel zur Befestigung aus Spezialbändern gefertigt und mit entsprechendem adhäsiven Befestigungsmaterial adaptiert. Auf umfangreiche Abformungen oder die optisch-elektronische Abformung (Nr. 0065 GOZ) wird verzichtet. Die Maßnahmen können im Eigenlabor erfolgen. Die Kosten sind daher geringer. Eine im Fremdlabor gefertigte Marylandbrücke als Langzeitprovisorium ist bei sehr langer Tragedauer aufgrund der Stabilität indiziert. Manchmal ist eine Sofortversorgung als Zwischenschritt oder als Maßnahme für eine kurz- bzw. mittelfristige provisorische Lösung eine Behandlungsalternative.
Analog abzurechnen und privat vereinbarungsfähig
Die „Adhäsive Befestigung von künstlichen/natürlichen Zähnen als Provisorium“ ist eine selbstständige Leistung, aber weder in der GOZ noch im für Zahnärzte geöffneten Teil der GOÄ erfasst. Daher ist sie gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnungsfähig. Im Analogverzeichnis der Bundeszahnärztekammer (online unter iww.de/s3078) ist die Leistung in Abschnitt F. aufgeführt. Als Analogleistung wählt der Zahnarzt in eigenem Ermessen eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus. Diese Analogleistung schließt Zusatzleistungen wie adhäsive Befestigung und blutstillende Maßnahmen ein.
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Datum | Zahn | GOZ | Leistung | Faktor | Euro |
15.04.2020 | 11 | XXXXa | Adhäsive Befestigung von künstlichen/natürlichen Zähnen als Provisorium gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend der Nr. xxxx GOZ (Leistungsbeschreibung der zugrunde gelegten Gebührennummer) | 2,3 | xx.xx |
Da die Versorgung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht enthalten ist, ist sie mit GKV-Patienten privat vereinbarungsfähig gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z (PA 03/2019, Seite 13). Eine Abrechnung über den Heil- und Kostenplan in Verbindung mit einem befundbezogenen Festzuschuss nach §§ 55, 56 Sozialgesetzbuch (SGB) V für provisorische Versorgungen der Befundgruppe 5 ist seitens der GKV nicht zu gewähren.
Ablauf und mögliche Gebührenpositionen
Je nach Zustand des zu extrahierenden Zahnes wird der natürliche Zahn verwendet oder ein Prothesenzahn als Versorgung vorbereitet. Die beiden folgenden Tabellen zeigen eine mögliche chronologische Abfolge der Leistungen.
Als erster Schritt werden im Eigenlabor die vorbereitenden Maßnahmen durchgeführt. Diese unterscheiden sich ‒ je nachdem, ob ein natürlicher oder ein künstlicher Zahn präpariert wird. Hierfür werden entsprechende Leistungen in der BEB '97 angelegt und nach Art und Aufwand kalkuliert.
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Variante A (natürlicher Zahn) | Variante B (künstlicher Zahn/Prothesenzahn) | ||
Leistung | BEB ‘97 | Leistung | BEB ‘97 |
Vorwall aus Silikon | 1251 | Vorwall aus Silikon | 1251 |
Extraorale Kürzung und Vorbereitung eines extrahierten Zahnes | XXXX | Zahnfarbbestimmung (PA 12/2019, Seite 10) | 0723 |
Modellation eines Pontics | XXXX | Vorbereitung eines Prothesenzahns | XXXX |
Anbringen eines Spezialbands am natürlichen Zahn | XXXX | Anbringen eines Spezialbands an einem Prothesenzahn | XXXX |
Keramik/gegossenes Glas konditionieren (hier an den Flügeln) | 5306 | Kunststofffläche konditionieren (hier am Prothesenzahn) | 5309 |
Keramik/gegossenes Glas ätzen (hier an den Flügeln) | 5401 | Keramik/gegossenes Glas konditionieren (hier an den Flügeln) | 5306 |
Material (Glasfaser-/Teflonband) | Material | Keramik/gegossenes Glas ätzen (hier an den Flügeln) | 5401 |
Material (Glasfaser-/Teflonband) | Material | ||
Material Prothesenzahn | Material |
Im zweiten Schritt adaptiert der Zahnarzt das Provisorium im Mund des Patienten. Ob ein natürlicher oder ein künstlicher Zahn befestigt wird, ist für die Abrechnung unerheblich.
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Leistung | GOZ |
Reinigung der benachbarten Zähne | 4050/4055 |
Ggf. subgingivale Konkremententfernung an den benachbarten Zähnen | 4070/4075 |
Adhäsive Befestigung von künstlichen/natürlichen Zähnen als Provisorium | XXXXa |
Ggf. subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation an den benachbarten Zähnen | 4025 |
Wichtig | Prüfen Sie bei der Materialkostenberechnung immer die Zumutbarkeit. Wählen Sie Ihre Analogposition so, dass die Materialkosten in der Kalkulation berücksichtigt sind.