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  • · Fachbeitrag · Teil 3

    BZÄK veröffentlicht vier neue Stellungnahmen

    von Sabine Schmidt, Abrechnungsexpertin, Weinstadt

    | Ende Februar wurden vier neue Stellungnahmen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zu einzelnen Bereichen in der GOZ-Abrechnung veröffentlicht. In PA 04/2024, Seite 5 (Teil 1) haben wir über die Stellungnahme der BZÄK zu den endodontologischen Leistungen informiert. In Teil 2 der Serie haben wir die Stellungnahme zu den originären und analogen Leistungen in der Parodontitisbehandlung beleuchtet ( PA 05/2024, Seite 2 ). In diesem dritten und letzten Teil geht es um die Stellungnahmen zur nichtchirurgischen subgingivalen Belagsentfernung sowie zu fachlichen und gebührenrechtlichen Problemen in Urteilsbegründungen. |

    Nichtchirurgische subgingivale Belagsentfernung

    Die BZÄK erläutert in dieser Stellungnahme (online unter iww.de/s10865) nochmals detailliert die Bedeutung des sogenannten Zielleistungsprinzips nach § 4 Abs. 2 GOZ. Des Weiteren erfolgt eine exakte Definition der unterschiedlichen klinischen Bereiche von sub- und supragingivalen Belägen:

    • „Die Entfernung „supragingivaler“ Beläge erfolgt auf Zahnoberflächen, die nicht von gingivalem Gewebe bedeckt sind. Die Entfernung „gingivaler“ Beläge ist in differenzierender Auslegung zu verstehen als Entfernung von Belägen aus einem makroskopisch unveränderten Sulkus.