· Telezahnmedizin
Zahnärztliche Sprechstunden und Fallkonferenzen per Video ab dem 01.10.2020 auch im BEMA
| Seit dem 01.07.2020 sind Videosprechstunden und -fallkonferenzen auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung möglich. Zum 01.10.2020 werden diese Leistungen in den BEMA aufgenommen. Zudem wurden die Abrechnungsbestimmungen zu den BEMA-Nrn. 03, 181 und 182 geändert (Details online unter iww.de/pa , Abruf-Nr. 46825677 . |
Bei den neuen BEMA-Nrn. handelt es sich im Einzelnen um:
- Videosprechstunde (VS), 16 Punkte
- Videofallkonferenz (VFK)
- bzgl. eines Versicherten, 12 Punkte
- bzgl. jedes weiteren Versicherten in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang, 6 Punkte
- Technikzuschlag (TZ), 16 Punkte
Ab dem 01.10.2020 können die o. g. Positionen abgerechnet werden für
- gesetzlich Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 Sozialgesetzbuch (SGB) XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten, sowie
- Versicherte, an denen zahnärztliche Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V erbracht werden.
PRAXISTIPP | Wie Sie Videosprechstunden und -fallkonferenzen sowie andere über digitale Medien erbrachte Leistungen für privat versicherte Patienten abrechnen können, lesen Sie in folgenden Beiträgen:
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Quelle: Ausgabe 10 / 2020 | Seite 1 | ID 46846302