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  • · Telezahnmedizin

    Zahnärztliche Sprechstunden und Fallkonferenzen per Video ab dem 01.10.2020 auch im BEMA

    Bild: ©fancycrave1 - pixabay.com

    | Seit dem 01.07.2020 sind Videosprechstunden und -fallkonferenzen auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung möglich. Zum 01.10.2020 werden diese Leistungen in den BEMA aufgenommen. Zudem wurden die Abrechnungsbestimmungen zu den BEMA-Nrn. 03, 181 und 182 geändert (Details online unter iww.de/pa , Abruf-Nr. 46825677 . |

     

    Bei den neuen BEMA-Nrn. handelt es sich im Einzelnen um:

    • Videosprechstunde (VS), 16 Punkte
    • Videofallkonferenz (VFK)
      • bzgl. eines Versicherten, 12 Punkte
      • bzgl. jedes weiteren Versicherten in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang, 6 Punkte
    • Technikzuschlag (TZ), 16 Punkte

     

    Ab dem 01.10.2020 können die o. g. Positionen abgerechnet werden für

    • gesetzlich Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 Sozialgesetzbuch (SGB) XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten, sowie
    • Versicherte, an denen zahnärztliche Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V erbracht werden.

     

    PRAXISTIPP | Wie Sie Videosprechstunden und -fallkonferenzen sowie andere über digitale Medien erbrachte Leistungen für privat versicherte Patienten abrechnen können, lesen Sie in folgenden Beiträgen:

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2020 | Seite 1 | ID 46846302