30.07.2014 · Fachbeitrag · Urteil des VGH Baden-Württemberg
Berechnung von Endodontie jetzt in neuem Licht?
| Der VGH Baden-Württemberg lehnt die Berechnung der Nr. 2390 (Trepanation eines Zahnes) neben weiteren endodontischen Leistungen in gleicher Sitzung ab (PA 06/2014 S. 1 f.). Dieses Urteil wird sicherlich Auswirkungen auf beihilfeberechtigte Patienten haben. Im Grunde hat sich gegenüber der alten GOZ am Sachverhalt durch den Zusatz „… als selbstständige Leistung“ nichts geändert, denn schon seinerzeit ging es um die Frage, ob die Trepanation Leistungsbestandteil der Vitalexstirpation oder Wurzelkanalaufbereitung ist. Auch die PKV wird sich vermutlich der Auffassung des VGH anschließen, sodass die Patienten damit rechnen können, pro endodontisch behandeltem Zahn 8,41 Euro (beim 2,3-fachen Faktor) nicht erstattet zu bekommen. |
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