· Fachbeitrag · Wurzelkanalbehandlung
Entfernen nekrotischen Pulpengewebes im Rahmen der Endodontie ‒ so rechnen Sie ab!
von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
| Durch eine massive bakterielle Infektion des Wurzelkanalsystems kann es zu einer Nekrose des Pulpengewebes kommen, die beseitigt werden muss. Nach der Entfernung des infizierten Pulpagewebes werden die Wurzelkanäle endodontisch aufbereitet, desinfiziert und bis zur apikalen Konstriktion abgefüllt. Anhand des folgenden Praxisfalls erläutern wir, worauf bei der Abrechnung besonders zu achten ist. |
Entfernen nekrotischen Pulpengewebes
Das Entfernen nekrotischen Pulpengewebes ist eine selbstständige Leistung, die weder in der GOZ noch in dem für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ aufgeführt ist und entsprechend § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet wird. Hierzu hat auch die BZÄK im Beschluss Nr. 9 des Beratungsforums Stellung bezogen. Weitere Informationen, auch in Bezug auf die Dokumentation und mit Hinweisen, wie Sie möglichen Kürzungen entgegentreten, finden Sie in einem Beitrag in PA 10/2022, Seite 4.
Der Praxisfall
Ein privat versicherter Patient stellt sich mit massiven Aufbissbeschwerden Regio 36 in der Praxis vor. Bei der durchgeführten röntgenologischen Untersuchung ist eine apikale Veränderung zu erkennen, der Zahn reagiert negativ auf den Vitalitätstest. Es erfolgt die Trepanation und Entfernung des nekrotischen Pulpengewebes. Im Anschluss wird der Zahn endodontisch versorgt.
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