· Fachbeitrag · Zahnersatz
Prothesenreinigung abrechnen: Analogleistung, Leistung auf Verlangen oder Eigenlaborleistung?
von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de
| Nicht nur Zähne, Implantate, Kronen und Brückenglieder können professionell gereinigt werden ‒ auch eine Prothese ist ggf. durch die Praxis zu reinigen. Aber welche Leistungen dürfen dafür angesetzt werden? |
Drei verschiedene Berechnungsvarianten
Die Reinigung einer Prothese ist weder in der GOZ noch in der GOÄ geregelt. Der Zahnarzt kann dies nach drei unterschiedlichen Varianten berechnen: die analoge Berechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ, Leistung auf Verlangen nach § 2 Abs. 3 GOZ und Berechnung als Eigenlaborleistung nach § 9 GOZ. Die Prothesenreinigung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten. Sie stellt keine vertragszahnärztliche Leistung dar und muss mit dem GKV-Versicherten vor Behandlungsbeginn nach § 8 Abs. 7 BMV-Z privat vereinbart werden.
Nachfolgend werden die drei Varianten für die Berechnung der Prothesenreinigung anhand von Beispielen vorgestellt.
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