· Fachbeitrag · Zahnlockerung
Wie werden semipermanente Schienungen korrekt abgerechnet?
von Sabine Schmidt, Abrechnungsexpertin, Weinstadt
| Auch Schienungen ‒ egal ob „einfache“ semipermanente oder solche mit Verstärkungen ‒ lassen sich auskömmlich abrechnen. Was Sie hierbei beachten müssen, lesen Sie im Beitrag. |
Nr. 7070 GOZ
Semipermanente Schienungen dienen der Stabilisierung stark gelockerter, aber erhaltungswürdiger Zähne. Die Begrifflichkeit „semipermanent“ trifft schon die eindeutige Aussage, dass diese Art von Schienungen nicht dauerhaft sondern nur vorübergehend eingesetzt wird.
Indikationen hierfür sind z. B. stark gelockerte, aber erhaltungswürdige Zähne nach einer systematischen Parodontalbehandlung von Zähnen, bei denen bereits ein ausgeprägter Alveolarknochenabbau stattgefunden hat. Häufig dienen diese Schienen auch der Erhöhung des Kaukomforts für den Patienten, insbesondere dann, wenn der Patient sich durch die hohe Beweglichkeit seiner Zähne in seinen Kaufunktionen gestört fühlt. In der GOZ ist die Leistung mit der Nr. 7070 GOZ beschrieben.
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