· Fachbeitrag · Schienen
Semipermanente Schienung ≠ permanente Schienung
von Jasmin Klecker, ZMV, Dent-K GmbH, dent-k.de
| Der Zweck der Schienung entscheidet über den Abrechnungsweg. Man differenziert zwischen semipermanenter und permanenter Schienung. „Semi“ steht hier für eine kurzzeitige Phase, die sich über ca. 4 Wochen bis zu 12 Monaten erstrecken kann ‒ je nach Behandlungsziel auch länger. Grundsätzlich sollte jedoch eine praxisinterne Grenze zwischen dauerhafter und kurzzeitiger Schienung festgelegt werden. Idealerweise halten Sie dies in Ihrem Qualitätsmanagement (QM) oder Prozessmanagement fest, da Sie so gegenüber der privaten Krankenversicherung (PKV) Ihre Rechnungsstellung leichter verteidigen können. |
Die semipermanente Schienung
Die semipermanente Schienung ist in der GOZ im Teil H aufgeführt. Die Nr. 7070 GOZ beschreibt die semipermanente Schiene unter Anwendung der Ätztechnik, je Interdentalraum. Das Schienen der Zwischenräume erfolgt mit Kunststoff, ggf. wird die Schienung mit einem Draht oder ähnlichen Verankerungselementen verstärkt. Diese Art der Schienung ist nicht abnehmbar.
In der Leistungsbeschreibung wird die Ätztechnik genannt. Die Bundeszahnärztekammer vertritt die Meinung, dass weitere Maßnahmen zur adhäsiven Befestigung im Sinne eines Konditionierens zusätzlich berechnet werden können (Nr. 2197 GOZ). Die meisten Kostenerstatter vertreten jedoch eine anderslautende Meinung.
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