· Fachbeitrag · Zahntechnik
Zahntechnische Auslagen nach § 9 GOZ (Teil 3)
von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de
| Ein Praxislabor bedeutet eine zusätzliche Rechnungslegung und gewisse organisatorische Maßnahmen, die sich im Wesentlichen aus den steuerlichen Vorschriften herleiten. Private Krankenversicherungen wiederum kürzen oftmals Leistungen aus der Praxislaborrechnung. |
Die korrekte Rechnungslegung
Für die korrekte Rechnungslegung bei zahntechnischen Leistungen gelten folgende Bestimmungen der GOZ (Auszug):
|
(2) Die Rechnung muss insbesondere enthalten: [...] 5. bei Ersatz von Auslagen nach § 9 Art, Umfang und Ausführung der einzelnen Leistungen und deren Preise sowie die direkt zurechenbaren Materialien und deren Preise, insbesondere Bezeichnung, Gewicht und Tagespreis der verwendeten Legierungen. (3) [...] Bei Auslagen nach Absatz 2 Nr. 5 ist der Beleg oder ein sonstiger Nachweis beizufügen. Wurden zahntechnische Leistungen in Auftrag gegeben, ist eine den Erfordernissen des Absatzes 2 Nr. 5 entsprechende Rechnung des Dentallabors beizufügen; insoweit genügt es, in der Rechnung des Zahnarztes den Gesamtbetrag für diese Leistungen anzugeben. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig