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  • Implantologie  

    Abrechnung einer Implantatversorgung bei einem zahnlosen Unterkiefer?

    Frage: „Ein zahnloser Unterkiefer wird mit zwei Implantaten in regio 33, 43 und Druckknöpfen versorgt. Die vorhandene Unterkiefer-Totalprothese wird verwendet. In einigen Abrechnungshilfen wird nur die GOZ-Nr. 526 zur Abrechnung vorgeschlagen. Bei manchen werden auch noch die Nrn. 508 und 503 hinzugenommen. Was ist korrekt?“  

     

    Antwort: Der Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 526 beschreibt lediglich die Wiederherstellungsmaßnahmen selbst, hier also das Einarbeiten der neuen Verbindungselemente in die Prothesenbasis. Werden neue Implantate mit Wurzelkappen und Druckknöpfen versorgt, so werden diese Leistungen gesondert berechnet. Damit wird der Aufbau abgegolten, der die Implantatpfeiler mit der Prothesenbasis verbindet. Hierfür stehen verschiedenste Konstruktionen zur Verfügung, zum Beispiel Teleskopkronen, Stegkonstruktionen auf Wurzelkappen mit Stegverbindungsvorrichtungen oder – wie im vorliegenden Fall – Wurzelkappen mit Kugelknopfanker.  

     

    Die Leistung nach GOZ-Nr. 503 beschreibt die „Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Wurzelkappe mit Stift, gegebenenfalls zur Aufnahme einer Verbindungsvorrichtung“. Die aufzunehmende Verbindungsvorrichtung ist in der Legende der GOZ-Nr. 508 beschrieben: „Versorgung eines Lückengebisses durch eine zusammengesetzte Brücke oder Prothese, je Verbindungselement“. Das Verbindungselement ist hier der Kugelknopfanker.