07.10.2008 | Abrechnung nach GOZ
Fragen und Antworten zu Wurzelspitzenresektionen und Zystenoperationen
Infolge der technischen Verbesserungen und der dadurch erweiterten Indikation von Wurzelbehandlungen gelingt es heute immer häufiger, periapikale Veränderungen allein durch endodontische Maßnahmen zum Abheilen zu bringen. Entsprechend haben Wurzelspitzenresektionen (WSR) nicht mehr die Bedeutung früherer Zeiten. Dennoch ist die chirurgische Therapie einer apikalen Parodontitis und vor allem einer radikulären Zyste viel auch heute noch die letzte Möglichkeit, den fraglichen Zahn zu erhalten. Im Zusammenhang mit derartigen Maßnahmen ergeben sich daher nach wie vor abrechnungstechnische Fragen, die wir nachfolgend beantworten.
Die relevanten GOZ-Positionen sind folgende sechs Gebührennummern:
GOZ-Nr. 311 | Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn |
GOZ-Nr. 312 | Resektion einer Wurzelspitze an einem Seitenzahn |
GOZ-Nr. 317 | Operation einer Zyste durch Zystostomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder WSR |
GOZ-Nr. 318 | Operation einer Zyste durch Zystostomie, als selbstständige Leistung |
GOZ-Nr. 319 | Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder WSR |
GOZ-Nr. 320 | Operation einer Zyste durch Zystektomie, als selbstständige Leistung |
Daneben stehen für die Abrechnung besonders ausgedehnter Zystenoperationen noch GOÄ-Nummern zur Verfügung, deren Leistungsbeschreibungen allerdings nur selten erfüllt werden und die wir deshalb nicht einzeln aufführen.
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