01.01.2007 | Abrechnung nach GOZ/GOÄ
Wichtiges Abrechnungswissen kompakt: Wurzelspitzenresektion und Zystenoperation
Trotz der Fortschritte im Bereich der Endodontie – vor allem durch neuartige Verfahren der Kanalaufbereitung und -abfüllung im Zuge der Gangränbehandlung – gehören Wurzelspitzenresektionen nach wie vor zum Standardrepertoire eines chirurgisch tätigen Zahnarztes. Dasselbe gilt für Zystenoperationen, von denen vor allem die Zystektomie einen relativ häufigen operativen Eingriff darstellt. Die Vorschriften und Bestimmungen, die bei der Abrechnung derartiger Operationen zu beachten sind, aber auch die Möglichkeiten, die sie abrechnungstechnisch bieten, werden in nachfolgendem Beitrag zusammenfassend dargestellt.
Zehn GOZ/GOÄ-Nummern zur Abrechnung von Wurzelspitzenresektionen und Zystenoperationen
Folgende zehn GOZ-Nummern stehen für die Abrechnung von Wurzelspitzenresektionen und Zystenoperationen zur Verfügung:
GOZ-Nr. 311 | Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn |
GOZ-Nr. 312 | Resektion einer Wurzelspitze an einem Seitenzahn |
GOZ-Nr. 317 | Operation einer Zyste durch Zystostomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion |
GOZ-Nr. 318 | Operation einer Zyste durch Zystostomie, als selbstständige Leistung |
GOZ-Nr. 319 | Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion |
GOZ-Nr. 320 | Operation einer Zyste durch Zystektomie, als selbstständige Leistung |
GOÄ-Nr. 2655 | Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystektomie |
GOÄ-Nr. 2656 | Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystektomie in Verbindung mit der Entfernung retinierter oder verlagerter Zähne und/oder Wurzelspitzenresektion |
GOÄ-Nr. 2657 | Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystostomie |
GOÄ-Nr. 2658 | Operation einer ausgedehnten Kieferzyste – über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich – durch Zystostomie in Verbindung mit der Entfernung retinierter oder verlagerter Zähne und/oder Wurzelspitzenresektion |
GOZ-Nrn. 311 und 312
Zu den Nrn. 311 und 312 enthält die GOZ eine Bestimmung, wonach die Trepanation des Kieferknochens, die ja üblicherweise Bestandteil einer Wurzelspitzenresektion ist, nicht zusätzlich unter der GOZ-Nr. 310 abgerechnet werden darf. Diese Abrechnungseinschränkung ist insofern entbehrlich, als der Leistungstext der GOZ-Nr. 310 ohnehin den Zusatz „... als selbstständige Leistung“ enthält. Dies sagt ja bereits, dass die Trepanation als Teil eines anderen operativen Eingriffs nicht berechenbar ist.
Außerdem wird in dieser Bestimmung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kosten für konfektionierte apikale Stiftsysteme separat berechnungsfähig sind, was jedoch nur von geringer Bedeutung ist, da derartige Systeme kaum noch verwendet werden.
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