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  • 02.10.2009 | Abrechnung nach GOZ/GOÄ

    Die Abrechnung des adhäsiven Stiftaufbaus

    Der intrakanaläre, dentinadhäsiv befestigte Stiftaufbau und die eventuell notwendige Zahnrekonstruktion ist in der GOZ nicht zu finden. Es stellt sich also die Frage, wie diese Leistung korrekt und angemessen abgerechnet werden kann.  

    Stiftverankerung in der GOZ

    Die aktuelle GOZ enthält zwei Arten der intrakanalären Stiftverankerung:  

     

    • eine Schraube mit oder ohne plastische Aufbaufüllung und
    • ein gegossener Stiftaufbau

     

    Beide werden über GOZ-Nr. 219 abgerechnet, wobei die zusätzliche Berechnung der tatsächlich entstandenen Materialkosten für den Stift möglich ist.  

    Der dentinadhäsiv befestigte Stift

    Bei einem dentinadhäsiv befestigten Stift handelt es sich um eine neue Art der direkten Stumpfrestauration bzw. -rekonstruktion. Diese wurde erst nach Inkrafttreten der GOZ 1988 entwickelt. Deshalb kann hier eine Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 GOZ erfolgen.