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  • · Fachbeitrag · Abrechnung nach GOZ/GOÄ

    Ist eine WK mehrmals abrechenbar?

    | Frage: „Wir haben verschiedene Fragen: Kann eine mehrmalige WK-Berechnung erfolgen? Und wie ist diese zu begründen? Aufgrund einer aufwendigen Revision des Zahns 27 haben wir die WK zweimal in Ansatz gebracht. |

     

    Wie ist die dentinadhäsive Aufbaufüllung neben der GOZ-Nr. 219 (Glasfaserstift) zu berechnen? Wir haben neben der GOZ-Nr. 219 (2,5-facher Satz) die GOZ-Nr. 216 (1,0-facher Satz) in Ansatz gebracht.“

     

    Antwort: Die GOZ-Nr. 241 kann zunächst tatsächlich nur einmal je Wurzelkanal abgerechnet werden - und zwar auch nur dann, wenn der vollständige Leistungsinhalt der Gebühr erfüllt wurde, das heißt der Kanal vollständig aufbereitet wurde. In den seltenen Fällen, in denen die endgültige Wurzelkanalaufbereitung aus medizinischen Gründen nicht in einer Sitzung möglich ist, kann die GOZ-Nr. 241 nach Auffassung der Bundeszahnärztekammer (Stand 2004) wiederholt abgerechnet werden. Dies gilt aber nicht für Fälle, in denen die Maßnahmen der GOZ-Nr. 241 allein aus Zeitgründen in mehreren Sitzungen erfolgten.