04.12.2009 | Abrechnung nach GOZ/GOÄ
PA-gelockerter Zahn semipermanent mit Draht geschient: Privat- oder Kassenleistung?
Frage: „Ein Patient kam zu uns, es wurde ein PA-gelockerter Zahn semipermanent mit Draht geschient. Ist dies eine Privatleistung oder für den Kassenpatienten als Bema-Nr. K4 über KBR-Plan abrechenbar?“
Antwort: Wir sind der Meinung, dass die Leistung als Vertragsleistung nach Bema-Nr. K4 abgerechnet werden kann, zuzüglich der Materialkosten für den Draht. Allerdings sind hier unterschiedliche Auffassungen der KZVen möglich.
Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 18 | ID 132023