01.05.2006 | Abrechnung nach GOZ/GOÄ
Wichtiges Abrechnungswissen zu Leistungen der Endodontie – Teil 1: GOZ-Nrn. 232-235
Wie wir zahlreichen Anfragen entnehmen, wirft die Abrechnung von Behandlungen der erkrankten Pulpa in der Praxis eine ganze Reihe von Fragen auf. Dies nehmen wir zum Anlass, die dabei zu beachtenden Grundsätze und Bestimmungen zusammenhängend darzustellen und zu kommentieren. Die Kenntnis dieser Regularien ermöglicht dem Zahnarzt nicht nur, für seine Leistungen ein optimales Honorar zu erzielen, sondern gibt ihm auch wichtige Argumente an die Hand, mit deren Hilfe er den Auffassungen eines Kostenerstatters im Fall einer Auseinandersetzung wirksam begegnen kann.
Zwölf „Endo-Positionen“
Die GOZ enthält folgende zwölf Positionen zu endodontischen Leistungen:
Übersicht „Endodontische Leistungen“
GOZ-Nr. 233 | Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa bei Caries profunda (Exkavieren, indirekte Überkappung, gegebenenfalls temporärer Verschluss) |
GOZ-Nr. 234 | Maßnahmen zur Erhaltung der freiliegenden vitalen Pulpa (Exkavieren, direkte Überkappung, gegebenenfalls temporärer Verschluss) |
GOZ-Nr. 235 | Amputation und Versorgung der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren und gegebenenfalls temporärem Verschluss |
GOZ-Nr. 236 | Exstirpation der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren und temporärem Verschluss, je Kanal |
GOZ-Nr. 237 | Devitalisieren der Pulpa einschließlich Exkavieren, gegebenenfalls temporärer Verschluss |
GOZ-Nr. 238 | Amputation und endgültige Versorgung der devitalisierten Milchzahnpulpa |
GOZ-Nr. 239 | Trepanation eines Zahnes |
GOZ-Nr. 240 | Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals |
GOZ-Nr. 241 | Aufbereitung eines Wurzelkanals |
GOZ-Nr. 242 | Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, je Kanal |
GOZ-Nr. 243 | Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen nach den Nummern 236 bis 238 und 241 einschließlich temporärem Verschluss, je Zahn und Sitzung |
GOZ-Nr. 244 | Füllung eines Wurzelkanals einschließlich temporärem Verschluss |
Allgemeine Grundsätze
Im Gegensatz zur Kassenabrechnung nach Bema werden in der Privatabrechnung nicht nur drei, sondern folgende fünf Gebührennummern je Kanal abgerechnet:
- GOZ-Nr. 236 (Vitalexstirpation)
- GOZ-Nr. 240 (Elektrometrische Kanallängenbestimmung)
- GOZ-Nr. 241 (Wurzelkanalaufbereitung)
- GOZ-Nr. 242 (Anwendung physikalisch-chemischer Methoden)
- GOZ-Nr. 244 (Wurzelfüllung)
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