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  • 01.09.2002 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Amtsgericht Frankfurt: Veneers sind von privaten Krankenkassen zu erstatten

    | Keramische Verblendschalen (Veneers) sind als medizinisch notwendige, wissenschaftlich anerkannte und erprobte Versorgungen vom privaten Krankenversicherer zu erstatten. Bei der Versorgung mit Veneers handelt es sich um konservierende Leistungen und nicht um Zahnersatz. Dies sind die Kernaussagen eines aktuellen patientenfreundlichen Urteils des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 6. Juni 2002 (Az: 29 C 2794/99-11, Abrufnummer 021069 unter www.iww.de). |