01.11.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Amtsgericht Wiesbaden: Implantologische Behandlung als erstattungsfähig anerkannt!
| Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2003 (siehe „Privatliquidation aktuell“ Nr. 4/2003), dem gemäß bei der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit die Kosten keine Rolle spielen dürfen, zeigt Wirkung: In einem Hinweis- und Auflagenbeschluss vom 6. Oktober 2003 weist das Amtsgericht Wiesbaden in einer Streitsache um die Kostenerstattung für eine Implantatbehandlung auf das BGH-Urteil hin und meint dazu: |
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