01.06.2000 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
BEB statt BEL: Erfreuliches Urteil des Oberlandesgerichts Celle
| Nach dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 7. Mai 1996, Az: 4 U 43/95) und dem Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 13. Mai 1996, Az: 7 U 40/95) hat nunmehr auch das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 10. Januar 2000 (Az: 1 U 100/98) entschieden, dass das in der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbarte „Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen“ (BEL) für eine privatzahnärztliche Versorgung im Rahmen des § 9 GOZ nicht als Abrechnungsgrundlage herangezogen werden kann. |
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