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  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Der Patient hat ein Recht auf Einsicht in Gutachten der Beratungszahnärzte!

    | Immer wieder beziehen sich die Versicherer bei ablehnenden Bescheiden in punkto Kostenerstattung auf die Gutachten ihrer Beratungszahnärzte. Lag in der Vergangenheit des öfteren der Verdacht nahe, dass die Fachkompetenz bei der Beurteilung komplexer Behandlungsplanungen seitens der Beratungszahnärzte zu wünschen übrig ließ, so konnte dies jedoch selten bewiesen werden, weil die Versicherungen nicht dazu verpflichtet waren, Einblick in diese Gutachten zu gewähren. Dieses wurde durch die Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geändert. |