Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.09.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Hessischer VGH zu den Voraussetzungen für eine beihilfefähige Schwellenwertüberschreitung

    | Überschreitet eine Abrechnungsposition den so genannten Schwellenwert, kann diese von der Beihilfestelle als angemessen angesehen werden, wenn aus der Begründung auf der Rechnung erkennbar ist, dass erheblich über das gewöhnliche Maß hinausgehende Umstände dies rechtfertigen. Streit gibt es allerdings immer wieder darüber, wann „erheblich über das gewöhnliche Maß hinausgehende Umstände“ vorliegen und wie Schwellenwertüberschreitungen zu begründen sind. Mit dieser Problematik hat sich unlängst der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluss vom 22. April 2003 (Az: 3 UZ 95/02) befasst und die Anforderungen an eine erstattungsfähige Schwellenwertüberschreitung wie folgt konkretisiert: |