01.11.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Sozialgericht Speyer: Kein Anspruch auf Kostenerstattung bei vorzeitigem Behandlungsbeginn
| Wenn eine Behandlung begonnen wird, ohne dass der privaten Krankenversicherung ausreichend Zeit gegeben wird, den Heil- und Kostenplan zu begutachten und zur Frage der Kostenerstattung Stellung zu nehmen, dann verfällt schon aus diesem Grund jeglicher Anspruch auf eine Erstattung der Behandlungskosten. So entschied das Sozialgericht Speyer mit Datum vom 20. November 2002 (Az: S 3 KR 363/00). |
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