01.07.2000 · Fachbeitrag · Amtsgericht Jever
Versicherung musste Kosten für professionelle Zahnreinigung und Abrechnung nach BEB-Liste übernehmen
| Ein beihilfeberechtigter Patient verlangte von seinem Krankenversicherer die Erstattung der Kosten für eine Anzahl von Leistungen. Unter anderem weigerte sich der Versicherer, die Kosten für die professionelle Zahnreinigung (PZR) zu übernehmen. Es kam zur Klage. Das Amtsgericht Jever entschied jedoch am 15. April 1999 (Az: 5 c 347/98), dass die Kosten erstattet werden müssen. Zitat aus der Urteilsbegründung: |
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