07.07.2011 | Analogabrechnung
Wie können wir „ChloSite“ abrechnen?
Frage: „Wie können wir die Anwendung von ChloSite, einem CHX-haltigen Gel zur unterstützenden Therapie von tiefen Zahnfleischtaschen, abrechnen? Der Hersteller rät - genau wie Sie bei der Abrechnung des Periochip - zur Analogberechnung. Die Versicherung wendet ein, dass es sich nicht um eine neue Therapie handelt (CHX ist als Medikament schon lange bekannt).“
Antwort: Nach unserer Auffassung ist die Analogabrechnung korrekt. Bei der Analogabrechnung kommt es in diesem Fall nicht darauf an, ob es das Medikament bereits vor Inkrafttreten der GOZ gab, sondern wie dieses therapiert wird. Unseres Erachtens wird ChloSite speziell für die subgingivale Applikation im Rahmen einer lokalen Parodontitis (Periimplantitis)-Therapie angewandt. Bei der subgingivalen Applikation von Medikamenten handelt es sich um Leistungen, die erst nach Inkrafttreten der GOZ zur Praxisreife gelangten und somit eine Analogabrechnung im Sinne des § 6 Abs. 2 der GOZ rechtfertigen.