01.05.2000 · Fachbeitrag · Auslagenersatz
Ersatz von Auslagen im Zusammenhang mit Implantaten: Was steht dem Zahnarzt zu?
| Immer wieder gibt es Streit mit den Kostenerstattern um den Ersatz von Auslagen im Zusammenhang mit Implantaten. Grundsätzlich „stehen dem Zahnarzt neben den Gebühren der Ersatz von Auslagen zu“ (§ 3 GOZ). Dies ist auch bei implantologischen Leistungen der Fall. Dazu ein Zitat aus den Allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt K der GOZ: „Bei Leistungen nach Abschnitt K GOZ (Implantologische Leistungen) sind die verwendeten Implantate und Implantatteile gesondert berechnungsfähig.“ |
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