01.07.2005 | Auslagenersatz
Fahrtkosten für die Fahrten zu einem benachbarten MKG-Chirurgen?
Frage: „Ich therapiere Patienten bei einem benachbarten MKG-Chirurgen in ITN. Im Rahmen dieser Tätigkeit fahre ich mit meinem PKW sechs Kilometer pro Strecke. Kann ich eine Besuchsgebühr und/oder die Fahrtkosten abrechnen?“
Antwort: Besuchsgebühr und Wegegeld werden nur fällig, wenn der Zahnarzt einen Patienten zuhause oder im Pflegeheim „besucht“. Der erhöhte Zeitaufwand, der anlässlich der Behandlung in einer anderen Praxis entsteht, schlägt sich im Steigerungsfaktor der zahnärztlichen Leistungen nieder und stellt eine Begründung für die Überschreitung des 2,3fachen Gebührensatzes dar. Dies gilt auch für die Fahrt zum MKG-Chirurgen.
Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 16 | ID 88945