01.04.2007 | Außervertragliche Leistung
Die Berechnung einer NTI-Schiene
Es gibt viele Probleme, die durch Zusammenpressen und -reiben der Zähne verursacht werden können, wie zum Beispiel Kopfschmerzen, Nackenschmerzen, Schmerzen bei sonst gesunden Zähnen, Abnutzung der Frontzähne oder häufige Frakturen von Zähnen oder Füllungen. Das Zusammenpressen und Aufeinanderreiben der Zähne passiert vorwiegend in der Nacht, meistens unbewusst, und ist oft eine über Jahre erlangte Gewohnheit. Die große Anspannung der Kaumuskeln während der Nacht ist eine mögliche Ursache für Kopfschmerzen. Durch den Einsatz von Aufbissschienen wurde eine Verringerung der Migränehäufigkeit beobachtet.
NTI-Schiene ist außervertragliche Leistung
Relativ neu im Angebot ist die NTI-Frontzahnschiene. Es handelt sich hierbei um eine semikonfektionierte Schiene, die vom Zahnarzt individualisiert wird. Die Frage, wie eine solche Schiene abzurechnen ist, wurde jetzt von der KZBV beantwortet. Sie vertritt die Auffassung, dass diese besondere Schienenkonstruktion weder nach den Abrechnungsbestimmungen noch nach den Richtlinien als vertragszahnärztliche Versorgung abgerechnet werden kann. Denn es handelt sich zum einen nicht um einen adjustierten Aufbissbehelf im Sinne der K1. Zum anderen liegt in der Regel auch keine Indikation nach der Nr. K2 vor, die ja nur im akuten Schmerzzustand abgerechnet werden kann. Folglich kann diese Schienenform nur als außervertragliche Leistung angeboten werden.
Schriftliche Vereinbarung für Privatbehandlung
Wünscht der Patient nun eine Behandlung mit der NTI-Schiene, sollte der Zahnarzt vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten treffen.
Mustervereinbarung NTI-Schiene
Vereinbarung einer Privatbehandlung gemäß § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKV-Z
Name des Versicherten: ____________________________________
Mir ist bekannt, dass ich als Patient der gesetzlichen Krankenversicherung das Recht habe, unter Vorlage der Krankenversichertenkarte nach den Bedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt zu werden. Unabhängig davon wünsche ich ausdrücklich auf Grund eines privaten Behandlungsvertrages gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) privat behandelt zu werden. Siehe beigefügter Heil- und Kostenplan Nachfolgende Behandlung wurde vereinbart:
Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass eine Erstattung der Vergütung oben genannter Leistungen durch die Krankenkasse in der Regel nicht erfolgen kann.
________________________ Ort, Datum
________________________ Unterschrift des Zahnarztes
________________________ Unterschrift des Versicherten
Die aufgeführte Behandlung
[x] ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. geht weit über das Maß der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung hinaus (§§ 12, 70 SGB V). [x] geht über die Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung hinaus. [x] wird auf Wunsch des Patienten durchgeführt.
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Neben den zahnärztlichen Leistungen können dem Patienten zusätzlich die Abformmaterialien gemäß § 4 Abs. 3 GOZ sowie die Kosten für die zahntechnischen Leistungen (§ 9 GOZ) in Rechnung gestellt werden.
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