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  • 05.03.2010 | Basistarif

    Spitzengremien einigen sich auf Vergütung für ärztliche Leistungen im Basistarif

    Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Verband der privaten Krankenversicherung haben sich im Einvernehmen mit den Beihilfekostenträgern über die Honorierung im Basistarif geeinigt. Die Vereinbarung gilt ab dem 1. April 2010 und legt fest, dass Laborleistungen mit dem 0,9-fachen, technische Leistungen mit dem 1,0-fachen und die übrigen Leistungen mit dem 1,2-fachen des Vergütungssatzes vergütet werden. Wird die Zahl von 100.000 Versicherten im Basistarif überschritten, können beide Parteien die Vereinbarung sofort kündigen. Die Vereinbarung läuft bis 31. Dezember 2012 und verlängert sich jeweils, wenn nicht eine der Parteien sechs Monate vorher neue Verhandlungen verlangt. Dann gilt sie bis zu einer neuen Vereinbarung oder bis zu einem Schiedsspruch fort.  

     

    Beachten Sie: Diese Vereinbarung kann nur im Rechtsverhältnis der KBV (für Ärzte) mit dem PKV-Verband gelten. Werden Leistungen von Zahnärzten erbracht, gilt diese Vereinbarung nicht, d.h. Zahnärzte berechnen Leistungen für Versicherte im Basistarif weiterhin mit dem Faktor 2,0. Auch bleibt die Möglichkeit, mit diesem Personenkreis gem. § 2 Abs. 1 und 2 GOZ ein höheres Honorar zu vereinbaren.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 7 | ID 134113