01.01.2006 | Behandlung eines Milchzahns
Abrechnung der Devitalisation eines pulpitischen Milchzahns?
Frage: „Bei Kindern ist unter Umständen die Devitalisation eines pulpitischen Milchzahns das Mittel der Wahl, um Lückeneinengungen durch frühzeitigen Zahnverlust zu vermeiden. Nun müsste aber laut Bestimmungen nach der Devitalisation die Kanalaufbereitung und Wurzelfüllung folgen. Dies ist jedoch bei Kleinkindern schwer möglich und bei etwas größeren Kindern mit teilweise resorbierten Milchzahnwurzeln auch nicht machbar. Wie sollte eine solche Behandlung bei einem Kassenpatienten abgerechnet werden? Empfiehlt sich eine private Abdingung?“
Antwort: Zur Devitalisation einer Milchzahnpulpa mit formaldehydhaltigen Präparaten hat die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) in einer Stellungnahme unter anderem Folgendes verlautbart:
Stellungnahme der DGZMK
„Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass an bleibenden Zähnen nur noch in extrem seltenen Fällen – etwa bei nicht ausreichender Anästhesie oder einer Unverträglichkeit gegenüber Lokalanästheti- ka – der Einsatz von Formaldehyd im Rahmen der Wurzelkanalaufbereitung nötig und indiziert ist. Wie auch weltweit in zahlreichen modernen Lehrbüchern nachlesbar, fehlen bei Pulpitiden an Milchzähnen hingegen nicht selten adäquate Behandlungsalternativen; aber auch hier muss in jedem Einzelfall abgewogen werden, ob die Anwendung von formaldehydhaltigen Präparaten nicht vermieden werden kann.“ |
Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass die Devitalisation der Pulpa grundsätzlich nur in Ausnahmefällen indiziert ist. Entschließt man sich bei einem bleibenden Zahn zu einem derartigen Vorgehen, so müssen die Wurzelkanäle anschließend aufbereitet und abgefüllt werden.
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