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  • 05.08.2010 | Beihilfe

    Beihilfefähigkeit von Kompositfüllungen in SDA-Technik: Bayerischer VGH lenkt ein

    Mit Urteil vom 26. April 2010 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH, Abruf-Nr. 102103) seine bisherige Rechtsprechung geändert und entschieden: Die Beihilfefähigkeit bei Analogabrechnungen von Kompositfüllungen mittels Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Technik auf Grundlage der GOZ-Nrn. 214 bis 217 ist nicht auf den Faktor 1,5 beschränkt. Zudem muss ein Ansatz des Faktors 2,3 nicht begründet werden. Obwohl bundesweit bereits zahlreiche Gerichte in diesem Sinne entschieden hatten, vertrat der Bayerische VGH bislang eine andere Auffassung. Selbst untergeordnete Verwaltungsgerichte in Bayern stellten sich gegen den Bayerischen VGH, der sich mit der aktuellen Entscheidung nun den anderen Gerichten angeschlossen hat.  

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 1 | ID 137607