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  • 01.06.2007 | Beihilfe

    Musterschreiben zur die Begrenzung der Erstattung auf den Faktor 1,5 bei der SDA-Technik

    In letzter Zeit häufen sich Anfragen von Zahnärzten zur Erstattungspraxis von Beihilfestellen im Zusammenhang mit dentinadhäsiven Rekonstruktionen. Hatten diese lange Zeit sogar die ansonsten allgemein anerkannte Analogberechnung abgelehnt, wurde in diesem Punkt der aktuellen Rechtsprechung folgend mittlerweile weitgehend eingelenkt.  

     

    Zwar akzeptieren Beilfestellen nun in der Regel die Analogabrechnung, allerdings wird dabei die Erstattung gegenüber dem Patienten immer wieder auf den 1,5-fachen Steigerungsfaktor beschränkt. Zur Begründung berufen sich die Beihilfestellen ggf. auf Erlasse des Bundesfinanzministeriums und der „Bund-Länder-Kommission Beihilfe“, obwohl diese allenfalls Empfehlungscharakter haben, aber nicht verbindlich sind.  

     

    Dieser Handhabung haben unlängst verschiedene Gerichte eine klare Absage erteilt. Nachfolgend listen wir in einem Musterschreiben die entscheidenden Argumente und Gerichtsurteile auf, mit deren Hilfe Sie Ihrem beihilfeberechtigten Patienten zu seinem Recht auf eine vollständige Erstattung verhelfen können.  

     

    Musterschreiben