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  • 01.01.2007 | Chirurgische Leistungen

    Abrechnung eines Schleimhauttransplantats

    Frage: „Bei einer Kassenpatientin soll ein Schleimhauttransplantat mit einer Gaumenplatte durchgeführt werden. Können Sie mir die GOZ-Positionen bzw. Abrechnungsbeispiele hierzu nennen?“  

     

    Antwort: Mukogingivalchirurgische Eingriffe sind auch Kassenpatienten privat in Rechnung zu stellen. Die GOZ enthält dazu die Nr. 414, die aber nur die Entnahme, nicht jedoch die Einpflanzung der Schleimhaut beschreibt. Daher ist es besser, auf die GOÄ auszuweichen, die mit der Nr. 2386 eine Gebührennummer anbietet, die die komplette Verpflanzung beinhaltet. Deren Leistungstext lautet: „Schleimhauttransplantation – einschließlich operativer Unterminierung der Entnahmestelle und plastischer Deckung“. Daneben ist der Op-Zuschlag 443 berechenbar.  

     

    Was die Gaumenverbandplatte angeht, so rechnet man diese unter der GOÄ-Nr. 2700 ab („Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen – zum Beispiel Verbandsplatte, Pelotte – am Ober- oder Unterkiefer oder bei Kieferklemme“). Die Material- und Laborkosten für die Platte können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 18 | ID 88801