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  • · Fachbeitrag · Dentale Volumentomographie

    Die Berechnung von DVT-Aufnahmen in der Zahnarztpraxis in Verbindung mit Implantaten

    | Indikationen für eine digitale Volumentomographie bieten sich zum Beispiel im Rahmen der Implantologie oder bei größeren chirurgischen Eingriffen. Dieser Beitrag erläutert die Abrechnung, bei der grundsätzlich zwischen der Anfertigung und der Auswertung unterschieden wird. |

    Abrechnung der Anfertigung

    Bei der Anfertigung einer DVT-Aufnahme handelt es sich um eine Leistung, die nicht in der derzeit gültigen GOZ enthalten ist. Der Zahnarzt kann gemäß § 6 Abs. 1 GOZ für diese Leistung auf den entsprechenden Abschnitt O der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zurückgreifen.

    • § 6 Abs. 1 GOZ

    „Erbringt der Zahnarzt Leistungen, die in den Abschnitt B I und II,C,D,EV und VI, J,L,M unter den Nummern 4113 und 4700,N sowie O des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen - Anlage zur Gebührenordnung für Ärzte vom 12. November 1982 (BGBI.I.S.1522) - aufgeführt sind, sind die Vergütungen für diese Leistungen nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte in der jeweils geltenden Fassung zu berechnen.“