01.07.2005 | Dentinadhäsivtechnik
Abrechnung der Wiederbefestigung von mitgebrachten Zahnfragmenten?
Frage: „Im zahnärztlichen Notdienst habe ich bei einem Kassenpatienten mitgebrachte Zahnfragmente frakturierter Zahnkronen, wie in der wissenschaftlichen Literatur publiziert, adhäsiv wiederbefestigt. Wie kann ich diese Leistung abrechnen?“
Antwort: Alle dentinadhäsiven Verfahren sind als nach 1988 neu entwickelte Verfahren anzusehen, auch die beschriebene Rekonstruktion einer frakturierten Zahnkrone im dentinadhäsiven Verfahren. Daher kommt in diesen Fällen eine Analogberechnung im Sinne des § 6 Abs. 2 GOZ in Frage. Als Analogleistungen kommen hier die GOZ-Nrn. 214 bis 217, aber gegebenenfalls auch die Nr. 220 oder die Nr. 221 in Betracht. Die Gleichartigkeit ist damit erfüllt, dass eine Gebühr aus dem Bereich „Konservierende Zahnheilkunde“ gewählt wird. Kosten und Zeitaufwand wären dann bei der gewählten Gebühr im Steigerungsfaktor zu berücksichtigen.