Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 06.10.2010 | Dokumentation

    Elektronische Dokumentationen müssen so vollständig wie Papieraufzeichnungen sein

    Eine elektronische Behandlungsdokumentation muss die gleichen Anforderungen erfüllen wie die Dokumentation auf Papier. Dies hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 11. Mai 2010 (Az: 3 O 477/08, Abruf-Nr. 102943) entschieden. Ein Patient verlangte von seinem Zahnarzt die Herausgabe der Behandlungsunterlagen, woraufhin dieser aber nur zwei OPGs und einen vierseitigen Ausdruck der elektronischen Behandlungsdokumentation herausgab. Er behauptete, über keine weiteren Behandlungsunterlagen zu verfügen. Das Gericht meinte dazu, der Anspruch des Patienten auf Herausgabe umfasse alle Aufzeichnungen, soweit diese objektive Befunde und Behandlungsmethoden betreffen.  

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 3 | ID 139082