· Fachbeitrag · Akteneinsicht
Wenn die Patientenakte angefordert wird
von Anja Mehling, RAin und FAin für MedR, Hamburg
| Seit der Entscheidung des EuGH vom 26.10.2023 (C-307/22, Kommentierung in ZP 11/2023, Seite 9) steht fest: Patienten haben Anspruch auf eine kostenlose Erstkopie ihrer Patientenakten. Sie müssen ihren Antrag nicht begründen, ebenso wenig sind Zwecke relevant. Der Anspruch umfasst die Überlassung einer vollständigen Kopie aller Daten aus der Patientenakte. Ungeachtet dessen zeigt die Erfahrung, dass in der Praxis Anforderungen nur zögerlich und unzureichend beachtet werden. |
Aus der Praxis
Anlass für Einsichts- und Auskunftsverlangen von Patienten sind insbesondere Ansprüche wegen behaupteter Abrechnungs- und Behandlungsfehler.
|
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig