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  • 04.05.2010 | Endodontie

    Einsatz des OP-Mikroskops in der Endodontie - ein Richtungswechsel?

    Am 27./28. November 2009 hat sich die GOZ-Arbeitsgruppe Süd in Mainz mit der Abrechenbarkeit eines OP-Mikroskops im Rahmen der Endodontie befasst und nach intensiver Diskussion und Auseinandersetzung mit dem Thema eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen:  

     

    „Die Anwendung des Dentalmikroskops bei endodontischen Leistungen wandelt die jeweilige Leistung in eine selbstständige zahnärztliche Leistung, die gemäß § 6 Abs. 2 GOZ analog zu berechnen ist.“  

     

    Damit haben sich - soweit ersichtlich - verschiedene Zahnärztekammern erstmals offiziell zugunsten einer Analogabrechnung positioniert. Der GOZ-Arbeitsgruppe Süd gehören die LZK Baden-Württemberg, die Bayerische Landeszahnärztekammer, die LZK Rheinland-Pfalz, die LZK Saarland und die LZK Sachsen an. Dieser Beitrag zeigt die zugrunde liegende Problematik und die Konsequenzen der aktuellen Stellungnahme für Ihre Abrechnung auf.  

    GOZ-Gruppe Süd sieht neue Therapieform

    Die Berechnung eines OP-Mikroskops im Rahmen der Endodontie wurde in der Vergangenheit kontrovers diskutiert. Gerade die Zahnärzte, die mit außerordentlich großem Aufwand unter Einsatz des OP-Mikroskops Wurzelkanäle an Zähnen aufbereiten, die bei klassischer Methode nicht aufbereitbar wären, sehen sich regelmäßig einer dramatischen Untervergütung ausgesetzt, da eine Berechnung der Leistungen selbst bei Ausnutzung des vollen Gebührenrahmens (bis Faktor 3,5) keine kostendeckende Vergütung erzielt.