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  • 05.12.2008 | Endodontie

    Wann ist eine Zahnlücke „abrechnungstechnisch“ geschlossen?

    Frage: „Im Zusammenhang mit einer anstehenden Wurzelbehandlung stellt sich uns die Frage, ob eine streichholzbreite Lücke, die nach der Extraktion eines Zahnes verblieben ist, als geschlossen oder nur als verengt gewertet werden muss. Oder konkret gefragt: Ab wie viel Millimeter Abstand zum Nachbarzahn gilt eine Lücke als geschlossen?"  

     

    Antwort: Geschlossen ist eine Lücke nur dann, wenn die benachbarten Zähne unmittelbar Kontakt zueinander haben. Insofern handelt es sich in dem von Ihnen beschriebenen Fall lediglich um eine verengte Lücke. Ist es allerdings möglich, durch die Erweiterung einer mesio- oder distoocclusalen Füllung oder durch einen adhäsiven Aufbau des Zahnes einen Kontaktpunkt zum Nachbarn (oder umgekehrt) herzustellen, liegt ein kompletter Lückenschluss vor.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 18 | ID 123306