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  • 05.08.2010 | Faktorsteigerung

    Gründe zur Faktorsteigerung bei bestimmten GOÄ-Positionen im Rahmen der Implantologie

    Frage: „Welche Gründe rechtfertigen die Anhebung des Steigerungsfaktors zu den GOÄ-Nrn. 2254, 2442, 2730, 2386 und 1467?“  

     

    Antwort: Wir gehen davon aus, dass diese Gebühren für die Sinusbodenelevation angesetzt werden. Für die Anhebung des Steigerungsfaktors bei den genannten GOÄ-Positionen gelten die gleichen Voraussetzungen wie für GOZ-Positionen. Pauschale Begründungen zur Faktorsteigerung kann es schon deshalb nicht geben, weil diese fall- und patientenbezogen sein müssen. Die folgenden Begründungen sollen daher nur als allgemeine Formulierungshilfe für Umstände dienen, die im Zusammenhang mit implantologischen Leistungen typischerweise angetroffen werden.  

    GOÄ-Nr. 1467 : Operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus - einschließlich Fensterung

    • Es entstand bei Patient XY im Zuge der Eröffnung der Kieferhöhle ein besonderer zeitlicher und instrumenteller Mehraufwand, weil eine außergewöhnlich starke (dichte, feste) Knochenkompakta durchdrungen werden musste.
    • Es entstand bei Patient XY im Zuge der Eröffnung der Kieferhöhle ein außergewöhnlicher zeitlicher und instrumenteller Mehraufwand, da sich bei dem Patienten eine schwache und sehr dünne Knochenkompakta bot und somit extrem behutsam vorgegangen werden musste, um eine Perforation zu vermeiden.

    GOÄ-Nr. 2254: Implantation von Knochen

    • Aufgrund des stark fliehenden, von der Norm besonders abweichenden reduzierten Knochenangebots war die Implantation des Knochens extrem aufwendig. Dadurch erforderte die gesamte Behandlung bei Patient XY einen mehr als doppelt so hohen Zeitaufwand als im Normalfall.
    • Aufgrund der Schwierigkeit eines im Bereich der Kieferhöhle des Patienten XY liegenden Operationsfeldes erforderte die Implantation des Knochens einen extremen zeitlichen Mehraufwand.

    GOÄ-Nr. 2386: Schleimhauttransplantation - einschl. operativer Unterminierung der Entnahmestelle und plastischer Deckung

    • Bei Patient XY lag eine außergewöhnliche Anomalie vor, so dass auf Grund des flachen Vestibulums und eingeschränkter Sicht in das Operationsgebiet eine äußerst zeitaufwendige Behandlung erfolgte.

    GOÄ-Nr. 2442: Implantation alloplastischen Materials zur Weichteilunterfütterung, als selbstständige Leistung

    • Aufgrund der unumgänglichen Augmentation in Verbindung mit gleichzeitiger Implantation bei einem extrem athrophierten Kiefer gestaltete sich die Behandlung des Patienten XY besonders schwierig.

    GOÄ-Nr. 2730: Operative Maßnahmen zur Lagerbildung beim Aufbau des Alveolarfortsatzes, je Kieferhälfte/Frontzahnbereich

    • Aufgrund der Aufbereitung des Knochenlagers in der Nähe zur Kiefer-/ Nasenhöhle gestaltete sich die Behandlung des Patienten XY extrem schwierig und außergewöhnlich zeitaufwändig.
    • Aufgrund des grazilen Knochenbettes war die Lagerbildung extrem schwierig. Unter anderem mussten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die gefährdeten Nachbarstrukturen zu schonen.

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 14 | ID 137614