· Fachbeitrag · Faktorsteigerung
So beugen Sie Einwänden der Beihilfe gegen eine Faktorerhöhung wirksam vor
| Obwohl Sie wissen, dass Sie aus abrechnungstechnischer Sicht den Bestimmungen der GOZ Genüge getan haben, ist oft Ärger und/oder Verunsicherung die Folge, wenn ein Kostenträger spezielle „Bestimmungen“ zitiert, die eine Berechnung von Leistungen infrage stellen. Ein besonders großes Problemfeld in diesem Zusammenhang sind Faktorsteigerungen bei Liquidationen im Rahmen der Beihilfe über den Schwellenwert von 2,3 hinaus. Dieser Beitrag zeigt auf, wie Sie diesen Problemen frühzeitig entgegenwirken können. Darüber hinaus zeigen wir Argumentationsmöglichkeiten für den Fall auf, dass nach negativer Stellungnahme eine Gegenstellungnahme notwendig erscheint. |
Grundsatz: Besser vorbeugen als rechtfertigen
Zunächst ist es ganz allgemein wichtig und richtig, den Patienten vor Behandlungsbeginn auf mögliche Erstattungsprobleme hinzuweisen. Diese Notwendigkeit ergibt sich schon aus der Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag des Zahnarztes. Der Patient sollte wissen, dass Beihilfebestimmungen oder dazu ergangene (ministerielle) „Erlasse“ keinerlei Auswirkungen auf die GOZ haben und sich daher auch nicht auf die Rechnungslegung auswirken können. Dem Patienten sollten von vornherein auch die unterschiedlichen Rechtsbeziehungen zwischen Zahnarzt, Patient und Kostenträger bewusst sein. Näheres hierzu vermittelt ein Beitrag in PA Nr. 9/2009, Seite 4.
Sinnvoll und effektiv ist es aber insbesondere, drohende Konfliktpunkte schon im Vorfeld bei der Erstellung der Liquidation im Auge zu haben und zu berücksichtigen, um sich hierdurch zeitaufwendige und nervenaufreibende Korrespondenz im Nachhinein zu ersparen.
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