Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 07.06.2010 | FAL/FTL

    Abrechnung von funktionsanalytischen und -therapeutischen Maßnahmen: GOZ-Nr. 804

    Unsere Serie zur Abrechnung funktionsanalytischer und -therapeutischer Maßnahmen setzen wir mit der Erläuterung der GOZ-Nr. 804 fort.  

     

    GOZ-Nr. 804

    Montage des Gegenkiefermodells mit Hilfe von Registraten oder ähnlichen Verfahren einschließlich Fixieren und Überprüfen der gefundenen Position einschließlich Material- und Laborkosten.  

     

    Allgemeine Bestimmungen zur Nr. 804: Wird bei unterbrochener Zahnreihe oder Freiendsattel zur Bestimmung der Vertikaldimension eine Bissschablone im Labor angefertigt, so sind die Kosten für die Bissschablone neben den Gebühren nach den Nrn. 802 bis 806 gesondert berechnungsfähig.  

    Allgemeines

    Die GOZ-Nr. 804 honoriert die Montage des Gegenkiefermodells zu dem bereits montierten Modell, das zuvor nach den Leistungen der Nrn. 802 bzw. 803 einartikuliert wurde. Die Anzahl der erbrachten Leistungen nach der GOZ-Nr. 804 muss innerhalb eines Behandlungsverlaufs allerdings nicht identisch sein mit der Anzahl der Leistungen nach den Nrn. 801 bis 803 bzw. 805 und 806. Einzige Voraussetzung zur Abrechnung der Nr. 804 ist die Montage eines Modells in den Artikulator mittels eines Übertragungsbogens nach vorheriger Leistung der GOZ-Nr. 802 und/oder 803.  

     

    Die GOZ-Nr. 804 umfasst folgende Maßnahmen:  

     

    • Montage des Unterkiefermodells in einen Artikulator (vom Behandler)
    • Fixieren und Überprüfen der mittels Registrat gefundenen Unterkiefer-Position

    Spezielle Abrechnungshinweise