08.04.2010 | FAL/FTL
Müssen Eingliederung einer Schiene und FAL bei einem GKV-Patienten versetzt erfolgen?
Frage: „Wir haben zur Abrechnung im Rahmen der Funktionsdiagnostik bei einem GKV-Patienten folgende Frage: Muss zuerst die Eingliederung einer Schiene als Kassenleistung erfolgen, woran sich dann in einer nächsten Sitzung die funktionsdiagnostischen Leistungen anschließen? Und/oder muss die Schiene komplett privat abgerechnet werden, wenn die Leistungen in einer Sitzung erbracht werden?“
Antwort: Es handelt sich um zwei unterschiedliche Behandlungsbereiche, die einander zwar ergänzen, aber nicht bedingen. Nach § 28 SGB V sind FAL/FTL nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung und daher privat abzurechnen. Die nach der Analyse hergestellte Schiene kann dann zu Lasten der GKV berechnet werden.
Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 17 | ID 134789