01.11.2005 | Fallbeispiel
Abrechnung einer intentionellen Replantation
Die Extraktion eines Zahnes mit anschließender extraoraler Wurzelbehandlung und Wiedereinpflanzung ist (noch?) keine sehr häufig durchgeführte Maßnahme. Das erstaunt insofern, als es sich um ein seit langem bewährtes Verfahren mit sehr hoher Erfolgsquote handelt, mit dem ansonsten extraktionsreife Zähne – vor allem solche mit apikaler Parodontitis – oft noch viele Jahre erhalten werden können.
Eine solche Behandlung wird im folgenden Fallbeispiel hinsichtlich der Abrechnung nach GOZ/GOÄ näher erläutert. Dabei gehen wir der Vollständigkeit halber auch auf die ansatzfähigen Gebührennummern für eine laborgefertigte Schiene zur Fixation des replantierten Zahnes ein, obwohl diese in der Praxis in der Mehrzahl der Fälle entbehrlich ist.
Erste Sitzung
Zahn | Behandlung | GOZ/GOÄ |
| Notdienst, Sonntag 11 Uhr: Patient klagt über Schmerzen im rechten Oberkiefer Beratung (4 Minuten) | Ä 1, Zu. D |
| Untersuchung des rechten Oberkiefers: 16 perkussionsempfindlich |
Ä 5 |
16 | Sensibilitätsprobe: negativ | 007 |
16 | Rö-Aufnahmen mesial- und distalexzentrisch: Parodontitis apicalis an palatinaler Wurzel | 2 x Ä 5000 |
16 | Trepanation (Zahn offen gelassen) | 239 |
Kommentar: Die Inanspruchnahme des Zahnarztes im sonntäglichen Notdienst löst neben der Ä 1 für die Beratung und der Ä 5 für die symptombezogene Untersuchung noch den Zuschlag D (für Samstage, Sonn- und Feiertage) aus. Dieser ist allerdings – als feste Gebühr ohne Steigerungsmöglichkeit – nur dann ansatzfähig, wenn in derselben Sitzung eine Beratung oder Untersuchung abgerechnet wird. Die Gebührenpositionen Ä 1 und Ä 5 können beide innerhalb eines Behandlungsfalles – das heißt innerhalb von 30 Tagen – nur einmal neben einer anderen Leistung berechnet werden.
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