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  • 01.12.2005 | Fallbeispiel

    Die Versorgung kariöser Schneidezähne

    Die Versorgung kariöser Schneidezahndefekte gehört in jeder zahnärztlichen Praxis zu den Routinebehandlungen. Doch auch auf diesem Sektor gibt es abrechnungstechnische Besonderheiten, die man kennen und beachten sollte. Deshalb beschäftigen wir uns in der heutigen Ausgabe mit einem derartigen Behandlungsfall und erläutern die relevanten GOZ- bzw. GOÄ-Bestimmungen. Dabei sind wir uns durchaus bewusst, dass es auch andere Therapieoptionen – insbesondere die Überkronung aller betroffenen Zähne oder die Versorgung mit Veneers – gibt.  

     

    Erste Sitzung

    Zahn  

    Behandlung  

    GOZ/GOÄ  

     

    Eingehende Untersuchung: Seitenzahnbereich in allen Quadranten mit Brücken versorgt, UK-Front kariesfrei, OK-Schneidezähne tief kariös, 22 erneuerungsbedürftige VMK-Krone, Zahnstein vorhanden  

    001  

    12,11,21,22  

    Vitalitätsprobe: 22 negativ; 12, 11, 21 positiv  

    007  

     

    OPG: Übersichtsaufnahme, 22 Wurzelfüllung, alle Zähne ap. o. B.  

    Ä 5004  

    12-11, 21-22 

    Rö-Einzelaufnahmen: 22 Wurzelfüllung insuffizient, 12, 11, 21 apik. o. B.  

    2 x Ä 5000  

     

    Besprechung der geplanten Behandlung (5 Minuten): 22 Revision der Wurzelfüllung, Glasfaserwurzelstift und Vollkeramikkrone; 11, 21, 22 Füllungen  

    Ä 1  

     

    Der Patient will sich den Vorschlag überlegen.  

    –  

     

    Zwei Stunden später: Anruf des Patienten in der Praxis. Die Mitarbeiterin gibt ihm nach Rücksprache mit dem Zahnarzt noch einige ergänzende Informationen. Der Patient willigt in die geplante Behandlung ein.  

    Ä 2  

     

    Kommentar: Werden neben einer Panoramaaufnahme noch einzelne Röntgenaufnahmen angefertigt, so können diese zusätzlich zur GOÄ-Nr. 5004 unter der Nr. Ä 5000 abgerechnet werden.  

     

    Die Nr. Ä 1 für eine Beratung ist innerhalb eines Behandlungsfalles – das heißt innerhalb eines Monatszeitraums – nur einmal neben einer anderen Leistung ansatzfähig. Diese andere Leistung kann durchaus auch eine eingehende Untersuchung sein.